Strahlenschutz

Arbeitsmedizinische Untersuchung nach der Strahlenschutzverordnung

Der Strahlenschutzbeauftragte eines Unternehmens ermittelt, welche Personen eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach Strahlenschutzverordnung benötigen. Alle Personen, die in die Kategorie A fallen, müssen zwingend jährlich untersucht werden. Mitarbeiter der Kategorie B werden nur auf Wunsch oder behördliche Anordnung untersucht.
Neben einer körperlichen Untersuchung (u.a. Auskultation von Herz und Lunge, Abtasten der Lymphknoten, Blutdruckmessung) erfolgt zudem eine Urin- und Blutuntersuchung sowie in besonderen Fällen eine Lungenfunktionsmessung.


Die Ermächtigung zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen strahlenexponierter Personen gemäß Strahlenschutzverordnung liegt vor.

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 8-12 Uhr 14-18 Uhr
Dienstag   14-18 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr  
Donnerstag 8-12 Uhr  
Freitag 8-12 Uhr  
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