Arbeitsmedizinische Untersuchung nach der Strahlenschutzverordnung
Der Strahlenschutzbeauftragte eines Unternehmens ermittelt, welche Personen eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach Strahlenschutzverordnung benötigen. Alle Personen, die in die Kategorie A fallen, müssen zwingend jährlich untersucht werden. Mitarbeiter der Kategorie B werden nur auf Wunsch oder behördliche Anordnung untersucht.
Neben einer körperlichen Untersuchung (u.a. Auskultation von Herz und Lunge, Abtasten der Lymphknoten, Blutdruckmessung) erfolgt zudem eine Urin- und Blutuntersuchung sowie in besonderen Fällen eine Lungenfunktionsmessung.
Die Ermächtigung zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen strahlenexponierter Personen gemäß Strahlenschutzverordnung liegt vor.