Das Ziel jeder Eignungsuntersuchung ist es, die Gefährdung dritter Personen während der Ausübung bestimmter Tätigkeiten zu verhindern. Es gibt Eignungsuntersuchungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und regelmäßig durchgeführt werden müssen, u. a. nach der Fahrerlaubnisverordnung. Im Gegensatz zu den Vorsorgen beruhen die Eignungsuntersuchungen nicht auf der Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung. Das Ergebnis der Untersuchung erhält der Mitarbeiter.
Wir führen für Ihre Mitarbeiter u.a. folgende Eignungsuntersuchungen durch.
Sie können einen Termin online vereinbaren.

Einstellungsuntersuchungen
- Auf Veranlassung des Arbeitgebers vor der Aufnahme eines
Beschätigungsverhältnisses.
Eignungsuntersuchung
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
- Tätigkeiten mit Absturzgefährdung (ehemals G41)
- Tragen von schwerem Atemschutz (nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 7)
- Anlassbezogene Eignungsuntersuchung
- Sehfähigkeitsbescheinigung nach DIN EN ISO 9712
Eignungsuntersuchung nach Rechtsvorschrift
- Fahrerlaubnisverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Motorsäge
- Sportbootführerschein
Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:
Ihre Sehhilfen (Lesebrille, Fernbrille, Kontaktlinsen, Bildschirmarbeitsplatzbrille), Medikamentenplan, ggf. Befunde und Entlassungsbriefe, Blutdruck- und/oder Blutzuckerbuch.
Vielen Dank