Das Ziel jeder Eignungsuntersuchung ist es, die Gefährdung dritter Personen während der Ausübung bestimmter Tätigkeiten zu verhindern. Es gibt Eignungsuntersuchungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und regelmäßig durchgeführt werden müssen, u. a. nach der Fahrerlaubnisverordnung. Im Gegensatz zu den Vorsorgen beruhen die Eignungsuntersuchungen nicht auf der Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung. Das Ergebnis der Untersuchung erhält der Mitarbeiter.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie als Unternehmen bei Veranlassung von Eignungsuntersuchungen immer die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (siehe auch Infoschrift der DGUV bzw. des BMAS).
Wir führen für Ihre Mitarbeiter u.a. folgende Eignungsuntersuchungen durch.

Einstellungsuntersuchungen
- Auf Veranlassung des Arbeitgebers vor der Aufnahme eines
Beschätigungsverhältnisses.
Eignungsuntersuchung
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
- Tätigkeiten mit Absturzgefährdung (ehemals G41)
- Tragen von schwerem Atemschutz (nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 7)
- Anlassbezogene Eignungsuntersuchung
- Sehfähigkeitsbescheinigung nach DIN EN ISO 9712
Eignungsuntersuchung nach Rechtsvorschrift
- Fahrerlaubnisverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Motorsäge
- Sportbootführerschein
Bitte bringen Sie zur Untersuchungen mit:
Ihre Sehhilfen (Lesebrille, Fernbrille, Kontaktlinsen, Bildschirmarbeitsplatzbrille), Medikamentenplan, ggf. Befunde und Entlassungsbriefe, Blutdruck- und/oder Blutzuckerbuch.
Vielen Dank