Jedes Unternehmen hat die Pflicht, für seine Arbeitspätze eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist geregelt, bei welchen arbeitsabhängigen Gefährdungen eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen ist.
Die Gefährdungen werden in diese Gruppen unterteilt:

- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest, Blei, Isocyanate)
- Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z.B. Infektionsgefährdung,
Tierhaltung) - Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen wie Lärm, Vibration, Hitze, Kälte und optische Strahlungen
- Sonstige Tätigkeiten wie das Tragen von Atemschutzgeräten, die Tätigkeit an
Bildschirmgeräten und Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen
Belastungen und Infektionsgefährdungen
Bitte bringen Sie zu den Vorsorgen mit:
Impfausweis, Medikamentenplan sowie Ihre Sehhilfen (Lesebrille, Fernbrille, Kontaktlinsen, Bildschirmarbeitsplatzbrille).
Vielen Dank.