Arbeitsmedizinische Vorsorge

Jedes Unternehmen hat die Pflicht, für seine Arbeitspätze eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist geregelt, bei welchen arbeitsabhängigen Gefährdungen eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen ist.
Die Gefährdungen werden in diese Gruppen unterteilt:

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest, Blei, Isocyanate)
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z.B. Infektionsgefährdung,
    Tierhaltung)
  • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen wie Lärm, Vibration, Hitze, Kälte und optische Strahlungen
  • Sonstige Tätigkeiten wie das Tragen von Atemschutzgeräten, die Tätigkeit an
    Bildschirmgeräten und Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen
    Belastungen und Infektionsgefährdungen

Bitte bringen Sie zu den Vorsorgen mit:

Impfausweis, Medikamentenplan sowie Ihre Sehhilfen (Lesebrille, Fernbrille, Kontaktlinsen, Bildschirmarbeitsplatzbrille).
Vielen Dank.

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 8-12 Uhr 14-18 Uhr
Dienstag   14-18 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr  
Donnerstag 8-12 Uhr  
Freitag 8-12 Uhr  
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