Grundbetreuung
Die bestellte Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollen die Arbeitgeber beraten und unterstützen. Die Grundbetreuung ist für alle Firmen und Unternehmen gleich, sie variiert lediglich im zeitlichen Umfang je nach Anzahl der Beschäftigten und dem Wirtschaftszweig/Gefahrenpotential.

- Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehung
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Analyse arbeitsbedingter Erkrankungen/Berufskrankheiten/Unfällen
- Betriebsärztliche Sprechstunde
- Impfungen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Beratung zur Arbeitsplatzanpassung bei leistungsgewandelten Arbeitnehmern
- Und weiteres
Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung. Hier stehen die für den Betrieb spezifischen Gefahrenpunkte im Zentrum. Der Betreuungsumfang und die Betreuungsleistungen werden für jedes Unternehmen einzeln ermittelt und festgelegt.
Beratungen:
- bei Planungen und Neugestaltungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsstätten oder Teilen davon
- bei der Beschaffung technischer Hilfsmittel
- bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und/oder von Gefahrstoffen
- beim Arbeitsplatzwechsel aufgrund gesundheitlicher Probleme
- im Rahmen des Mutterschutzes
- im Rahmen von Wiedereingliederungen
- zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
